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08.09.2010 : Sie befinden sich hier: Ihre Rehabilitation / 

Schritt für Schritt zur Rehabilitation

Auf dem Weg zur Rehabilitation treten zunächst viele Fragen auf - wir helfen bei der Beantwortung!

 

Wer kann zu uns kommen?

 

Wir nehmen unsere Patienten über Rentenversicherungsträger, Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften auf.

Die Klinik hat mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V (Sozialgesetzbuch) abgeschlossen und ist als beihilfefähig anerkannt. Selbstverständlich behandeln wir auch Privatversicherte und Selbstzahler. Die Klinik ist von den privaten Krankenversicherungen als "gemischte Krankenanstalt" anerkannt.

 

Welche Bedeutung hat Rehabilitation?

 

Zunächst einmal - Rehabilitation ist kein Freizeitvergnügen!

 

Bei dem Begriff Rehabilitation denken viele Menschen immer noch an verletzte Berufssportler oder Autounfälle, dabei ist es ganz allgemein der Fachbegriff für eine vielschichtige Maßnahme zur Gesundheitsverbesserung.

Die Rehabilitation kann nach akuten Erkrankungen, die nicht mehr den Aufwand eines Akutkrankenhauses benötigen, bei chronischen Erkrankungen, die sich verschlechtert haben und mit ambulanten Möglichkeiten nicht mehr ausreichend behandelt werden können und bei Behinderungen erforderlich sein.

Die Rehabilitation ist gesetzlich verankert und jede(r) Versicherte kann eine solche Maßnahme beantragen, wenn entsprechende gesundheitliche Probleme bestehen.