ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Niedersächsisches Staatsbad Nenndorf Betriebsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 9, 31542 Bad Nenndorf, Tel. 05723 702-0,
Telefax 05723 702-58601 im Folgenden auch „Staatsbad Nenndorf“ genannt).
Die nachfolgenden Bedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und dem Staatsbad Nenndorf als Reiseveranstalter.
1. Abschluss eines Pauschalreisevertrages
1.1. Wir unterbreiten Ihnen auf Wunsch ein Angebot für Ihre Pauschalreise verbunden mit den vorvertraglichen Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis, die Zahlungsmodalitäten, die erforderliche Mindestteilnehmerzahl und die Entschädigungspauschalen im Fall des Rücktritts des Reisenden (gem. Art. 250 § 3 Nr. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB), an das wir 10 Tage gebunden sind. Das Angebot senden wir Ihnen nach Ihrem Wunsch per E-Mail, per Telefax oder per Post zu. Mit Ihrer Annahmeerklärung in Textform (z.B. per E-Mail) oder des Zuganges des von Ihnen unterzeichneten Angebotes bei uns, kommt der Pauschalreisevertrag (im Folgenden auch Reisevertrag genannt) verbindlich zustande.
1.2. Nach Ablauf der 10-Tages-Frist unterbreiten wir Ihnen auf Wunsch gerne ein neues Angebot. Ein Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots aber erst dann wirksam zustande, wenn wir auf die Änderungen hinsichtlich des neuen Angebots hingewiesen haben, unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie innerhalb einer weiteren 10-Tages-Frist unser Angebot im Sinne von Ziffer 1.1.3 der AGB angenommen haben.
1.3. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermitteln wir Ihnen eine Bestätigung über den Abschluss des Vertrages (Reisebestätigung) entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. als pdf per E-Mail). Eine Reisebestätigung in Papierform erhalten Sie dann, wenn der Reisevertrag persönlich oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist.
1.4. Die von uns übermittelten vorvertraglichen Informationen werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.5. Wird die Buchung für andere Reisende vorgenommen, so haben Sie für Vertragsverpflichtungen dieser Reisenden ebenso wie für eigene Vertragsverpflichtungen einzustehen, sofern Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.6. Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz geschlossen werden (z.B. per Telefon, Fax, E-Mail, Brief) kein Widerrufsrecht besteht. Anwendbar sind lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, insbesondere das Rücktrittsrecht gem. § 651 h BGB. Wurde der Reisevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, haben Sie, sofern Sie als Verbraucher die Reise gebucht haben, ein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht aber dann nicht, wenn die mündlichen Verhandlungen zum Abschluss des Vertrages erst auf eine vorherige Bestellung von Ihnen hin geführt worden sind.
2. Unsere Leistungen
2.1. Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach den Reiseunterlagen, insbesondere dem Angebot und der Reisebestätigung.
2.2. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche von Ihnen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Aufnahme in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung. Bitte teilen Sie uns daher etwaige Sonderwünsche frühzeitig mit, damit wir diese bereits in das Angebot aufnehmen können.
3. Leistungs-/Vertragsänderungen
3.1. Wir behalten uns vor, auch nach Vertragsschluss notwendige Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, sofern es sich nicht um den Reisepreis handelt, die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben vorgenommen werden. Über die Änderungen werden wir Sie in der gesetzlich vorgeschriebenen Form auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn unterrichten.
3.2. Sofern die Pauschalreise von uns aus einem nach Vertragsschluss eintretenden Umstand heraus nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Vertragsbestandteil geworden sind, verschafft werden kann, haben Sie das Recht,
- das Angebot anzunehmen oder
- vom Vertrag zurücktreten oder
- an einer anderen Reise teilzunehmen, sofern wir Ihnen dieses Alternativangebot unterbreitet haben.
Das Angebot zur Vertragsänderung gilt nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen als angenommen, sofern Sie nicht innerhalb dieser Frist den Rücktritt vom Vertrag oder die Annahme eines Alternativangebotes erklärt haben. Wir werden Sie auf diesen Umstand entsprechend hinweisen. Die Regelungen von Ziff. 3.3. gelten entsprechend.
Das Angebot zur erheblichen Änderung der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen kann nur vor Reisebeginn unterbreitet werden. Über die Leistungsänderung werden wir Sie in der gesetzlich vorgeschriebenen Form unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund informieren.
3.3. Sofern die neuen Leistungen mangelbehaftet sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche auch für die neuen Reiseleistungen. Wenn Sie das Angebot zur Vertragsänderung annehmen oder sich für eine Ersatzreise entscheiden und diese im Vergleich zu der ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, werden wir Ihnen den Differenzbetrag erstatten. Gleiches gilt, wenn die neuen Reiseleistungen zwar von gleicher Beschaffenheit sind, aber für uns mit geringeren Kosten verbunden sind.
4. Preisänderungen
4.1. Wir behalten uns vor, nach Vertragsschluss den Reisepreis unter den folgenden Voraussetzungen um bis zu 8 % zu erhöhen:
- Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger;
- Erhöhung der Steuern oder sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren;
- Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
4.2. Bei der Erhöhung der im Vertrag inbegriffenen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie z.B. Touristenabgaben behalten wir uns vor, den Reisepreis um den entsprechenden Betrag pro Reisenden auch nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen.
4.3. Eine Erhöhung des Reisepreises kann nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn erfolgen.
Wir unterrichten Sie in diesem Fall über den Grund der Preiserhöhung und die Berechnung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.
4.4. Sie können Ihrerseits eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die genannten Preise, Wechselkurse, Abgaben und Steuern nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. In diesem Fall werden wir Ihnen den gezahlten Mehrbetrag erstatten, wobei wir uns vorbehalten, die uns tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abzuziehen. Gerne weisen wir Ihnen in diesem Fall auf Ihren Wunsch hin nach, in welcher Höhe uns Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Im Fall einer erheblichen Preiserhöhung von über 8% des Reisepreises haben Sie das Recht:
- das Angebot zu den höheren Konditionen anzunehmen,
- vom Vertrag zurückzutreten oder
- an einer anderen Reise teilzunehmen, sofern wir Ihnen dieses Alternativangebot unterbreitet haben.
Das Angebot zur Vertragsänderung gilt nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen als angenommen, sofern Sie nicht innerhalb dieser Frist den Rücktritt vom Vertrag oder die Annahme des Alternativangebotes erklärt haben. Wir werden Sie auf diesen Umstand in der gesetzlich vorgeschriebenen Form hinweisen. Die Regelungen von Ziffer. 3.3. gelten entsprechend.
5. Rücktritt des Reisenden, Reiseabbruch und pauschale Entschädigung
5.1. Sie können grundsätzlich jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber oder gegebenenfalls gegenüber dem Reisevermittler zu erklären.
5.2. Wenn Sie wirksam zurücktreten, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Allerdings haben wir dann stattdessen einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung. Die nachfolgend aufgelisteten Entschädigungspauschalen berücksichtigen den Reisepreis abzüglich des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen erwerben. Im Falle eines Rücktritts sind Sie daher verpflichtet, pauschal folgende Entschädigungen an uns zu zahlen:
- bis zum 30. Tag vor dem Reisebeginn: 5 % vom Gesamtpreis;
- ab 29.-22. Tag vor Reisebeginn: 15 % vom Gesamtpreis;
- ab 21.-15. Tag vor Reisebeginn: 25 % vom Gesamtpreis;
- ab 14.-7. Tag vor Reisebeginn: 50 % vom Gesamtpreis;
- ab 6. Tag vor Reisebeginn: 75 % vom Gesamtpreis.
Allerdings bleibt Ihnen der Nachweis offen, dass keine oder geringere als die von uns angesetzten Entschädigungspauschalen geschuldet sind.
5.3. Wir behalten uns vor, anstelle der unter Ziff. 5.2. genannten Pauschalen eine höhere, für den konkreten Fall berechnete Entschädigung zu verlangen, wenn wir die höheren Kosten nachweisen und hierbei insbesondere die geltend gemachte Entschädigung konkret unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer gegebenenfalls anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen beziffern können.
5.4. Eine Entschädigung nach Ziff. 5.2. kann hingegen dann nicht verlangt werden, wenn am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.5. Für den Fall, dass die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen bzw. nicht angetreten wird, die in Ihrem Verantwortungsbereich/en Ihrer Sphäre liegt (z.B. Krankheit), empfehlen wir, eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.
6. Änderungen auf Verlangen des Reisenden
6.1. Wenn Sie erst nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen vornehmen, behalten wir uns vor, ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 30,– zu erheben. Eine darüber hinausgehende Entschädigung können wir dann geltend machen, wenn wir nachweisen, dass diese sich als Differenz zwischen dem Reisepreis und den von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen ermittelt, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben können. Ihnen steht jederzeit die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringeres Bearbeitungsentgelt entstanden ist. Die Regelung dieser Ziff. 6.1. gilt nicht für Mehrkosten im Zusammenhang mit der Benennung eines Ersatzreisenden.
6.2. Bei gewünschten Verlängerungen Ihrer Pauschalreise kontaktieren Sie uns bitte möglichst frühzeitig. Wir ermöglichen Ihnen gerne die Verlängerung, sofern insbesondere die erforderlichen Kapazitäten bei der gewählten Unterkunft oder einer alternativen Unterkunft vorhanden sind und dies mit den übrigen von Ihnen gebuchten Reiseleistungen vereinbar ist. Die Bezahlung der für die Verlängerung der Reise anfallenden Kosten erfolgt vor Ort.
7. Ersatzperson
7.1. Vor Reisebeginn können Sie gerne eine Ersatzperson benennen, die statt Ihrer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Voraussetzung hierfür ist, dass uns die Erklärung der Vertragsübernahme bis spätestens sieben Tage vor Reisebeginn in der gesetzlich vorgeschriebenen Form auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail, USB-Stick, Fax) zugegangen ist. Wir sind berechtigt, der Vertragsübernahme zu widersprechen, sofern die Ersatzperson die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
7.2. Auch im Fall einer wirksam erfolgten Vertragsübernahme haften Sie uns gegenüber aber gemeinsam mit der von Ihnen benannten Ersatzperson als Gesamtschuldner weiterhin für die Bezahlung des Reisepreises.
7.3. Angemessene Mehrkosten, die uns durch die Vertragsübertragung entstehen, werden mittels eines Kostennachweises geltend gemacht.
8. Kündigung durch das Staatsbad Nenndorf
8.1. Wir sind berechtigt, den Reisevertrag auch nach Reisebeginn fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Sie trotz Abmahnung weiterhin erheblich stören, so dass eine weitere Teilnahme uns und/oder den Reiseteilnehmern nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich nicht an unsere sachlich begründeten Vorgaben (besondere Verhaltensregelungen, Hausordnung etc.) halten.
8.2. Die Verpflichtung zur Zahlung des Reisepreises bleibt in diesem Fall weiterhin bestehen, es sei denn, dass dieser durch ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) kompensiert wird. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
9. Rücktritt des Staatsbades Nenndorf bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
9.1. Ist in der Leistungsbeschreibung der Pauschalreise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden und wurde diese nicht erreicht, so haben wir das Recht, unter Einhaltung der folgenden Fristen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten:
- Bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen muss der Rücktritt spätestens 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen;
- bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen ist der Rücktritt spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zu erklären;
- bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen ist der Rücktritt nur bis spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn zulässig.
9.2. Maßgeblich für die Einhaltung der Rücktrittsfristen ist der Zugang der Erklärung bei Ihnen. Wir setzen Sie selbstverständlich unverzüglich in Kenntnis, wenn bereits vor den in Ziff. 9.1. genannten Fristen ersichtlich ist, dass die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.
9.3. Wenn eine gleichwertige Reise zu einem identischen Reisepreis in unserem Angebotsportfolio enthalten ist und Sie auf diese umbuchen wollen, können Sie anstatt der ursprünglich gebuchten Reise die von Ihnen ausgewählte gleichwertige Reise antreten.
9.4. Der Antrag auf Umbuchung auf eine gleichwertige Reise muss uns allerdings unverzüglich nach Zugang unserer Rücktrittserklärung übermittelt werden.
9.5. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten, verlieren wir den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises. Sofern Sie vor Reisebeginn bereits den Reisepreis gezahlt haben, erstattet wir Ihnen diesen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.
10. Rücktritt des Staatsbades Nenndorf wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
10.1. Sofern wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert sind, können wir vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Definition, wann unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, entnehmen Sie bitte Ziffer 5.4 S. 2 dieser AGB.
10.2. Der Rücktritt muss Ihnen gegenüber unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund erklärt werden.
10.3. In diesem Fall gelten die Regelungen von Ziff. 9.5. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.
11. Zahlung des Reisepreises
11.1. Der Reisepreis ist bei Anreise fällig. Die Bezahlung kann per EC-Karte, Kreditkarte oder in bar erfolgen.
11.2. Zur Absicherung der Reisepreise haben wir eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden abgeschlossen. Sie erhalten mit der Reisebestätigung einen entsprechenden Sicherungsschein.
12. Gewährleistung und Abhilfe
12.1. Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann Abhilfe verlangt werden, sofern dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. der Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung.
12.2. Ist die Reise mangelhaft und leisten wir nicht innerhalb der von Ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so haben Sie das Recht, auch selbst Abhilfe zu schaffen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn wir die Abhilfe verweigert haben oder ein besonderes Interesse von Ihnen die sofortige Selbstabhilfe rechtfertigt.
12.3. Sie haben in diesen Fällen das Recht, Minderung des Reisepreises und Schadenersatz zu verlangen, wenn die Pauschalreise nicht frei von Reisemängeln ist und Sie uns die Mängel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzeigt haben. Wir empfehlen eine Geltendmachung in Textform (z.B. per E-Mail). Ferner haben Sie das Recht, eine Herabsetzung des Reisepreises zu verlangen, wenn die Ersatzleistung zur Folge hat, dass die Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglichen geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist. Wird die Mängelanzeige unterlassen und hatten wir daher nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, stehen Ihnen keine Ansprüche auf Minderung bzw. Herabsetzung des Reisepreises oder auf Schadenersatz zu.
12.4. Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb der uns gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, haben Sie das Recht, den Reisevertrag zu kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist. Dies gilt entsprechend, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
12.5. Im Fall einer Kündigung nach Ziffer 12.4. behalten wir den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises hinsichtlich der bereits erbrachten Reiseleistungen und, sofern der Vertrag die Beförderung umfasst, den Anspruch auf Zahlung der Rückbeförderungsleistungen.
13. Mitwirkungspflicht des Reisenden
13.1. Als Reisender sind Sie verpflichtet, die Ihnen zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.
13.2. Beanstandungen und Mängelanzeigen sind uns oder einem Vertreter von uns unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Sofern Sie die Reise über einen Reisevermittler gebucht haben, können die Mängelanzeige und/oder Beanstandung auch diesem gemeldet werden. Wir empfehlen, die Beanstandung und/oder Mängelrüge in Textform (z.B. per E-Mail) zur Kenntnis zu geben.
14. Schadenersatz und Haftungsbeschränkung
14.1. Bei Vorliegen von Reisemängeln können Sie unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel wurde
- vom Ihnen verschuldet,
- von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und wenn der Mangel für uns nicht vorhersehbar oder vermeidbar war, oder
- durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht.
Sofern die Reise vereitelt oder wesentlich erschwert wird, können Sie auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen.
14.2. Unsere Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt worden ist.
14.3. Im Hinblick auf die Haftungsregelung in Ziff. 14.2. empfehlen wir den Abschluss einer Reiseunfall- und einer Reisegepäckversicherung sowie einer Reiseausfallversicherung.
15. Verjährung
Ansprüche des Reisenden bei Reisemängeln verjähren in zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
16. Datenschutz
16.1. Die Niedersächsisches Staatsbad Nenndorf Betriebsgesellschaft mbH ist Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts.
16.2. Die im Rahmen Ihrer Buchung angegebenen Daten (Vor- und Nachname sowie Anschrift) sind zur Vertragserfüllung erforderlich. Ohne diese Daten kann kein Vertrag geschlossen werden.
16.3. Die Abfrage Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse erfolgt in unserem berechtigten Interesse, um Sie bei Rückfragen zur Buchung telefonisch und/oder per E-Mail kontaktieren zu können. Sofern Sie uns weder Ihre Telefonnummer noch Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen, erfolgt unsere Kommunikation mit Ihnen ausschließlich postalisch.
16.4. Die von Ihnen mitgeteilten Daten (Vor-, Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) werden elektronisch gespeichert und im Rahmen Ihrer Buchung zur Durchführung des Reisevertrages genutzt.
16.5. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur, wenn wir hierzu aufgrund des geltenden Rechts berechtigt oder verpflichtet sind. Eine Berechtigung liegt vor, wenn Sie uns hierzu Ihre Einwilligung erteilen oder Dritte die Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Letzteres ist dann der Fall, wenn wir unsere Geschäftstätigkeiten (z.B. IT-Services, Erstellung und Versenden von Werbematerial) nicht selbst vornehmen, sondern von anderen Unternehmen vornehmen lassen. Sind diese Tätigkeiten mit der Verarbeitung Ihrer Daten verbunden, haben wir diese Unternehmen zuvor vertraglich verpflichtet, die Daten nur für die uns erlaubten Zwecke zu verwenden. Wir sind befugt und verpflichtet, diese Unternehmen insoweit zu kontrollieren.
16.6. Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihre Anschrift werden wir auch verwenden, um Ihnen postalisch Angebote und Informationsmaterial zu übersenden. Dies dient unserem Vertriebsinteresse als berechtigtem Interesse. Wir werden Ihre Daten – mit Ausnahme postalischer Werbung – nur dann für eigene Marketing- und Werbezwecke verwenden, wenn Sie uns hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben.
16.7. Wenn Sie uns eine Nachricht senden, erheben, speichern und nutzen wir die angegebenen Kontaktdaten zur Beantwortung Ihres Anliegens. Die Bereitstellung Ihrer Daten erfolgt abhängig von Ihrem Anliegen und Ihrer Stellung als Interessent oder Reisender zur Vertragserfüllung bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen.
16.8. Ihre Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist – abgesehen von den vorstehend wiedergegebenen Zwecken – weder vertraglich noch gesetzlich vorgesehen.
16.9. Ihre Daten werden gelöscht, sobald die Kommunikation beendet bzw. Ihr Anliegen vollständig geklärt ist und diese Daten nicht gleichzeitig zu Vertragszwecken erhoben worden sind. Kommunikation im Zusammenhang mit Reisemängeln wird bis zur Verjährung der entsprechenden Ansprüche gespeichert. Darüber hinaus können wir Ihre Daten zur eigenen Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung als berechtigtes Interesse verwenden.
16.10. Sie können den Verarbeitungen Sie betreffender personenbezogener Daten, die wir zur Verfolgung unserer berechtigten Interessen vornehmen, aus Gründen, welche sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, welche gegenüber Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen. Ferner haben Sie das Recht, erteilte Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitungen, die auf Ihrer Einwilligung beruhen, bleibt bis zur Ausübung Ihres Widerrufs hiervon unberührt. Darüber hinaus haben Sie jederzeit das Recht, kostenfrei Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten, unrichtige Daten korrigieren sowie Daten sperren oder löschen zu lassen. Ferner haben Sie das Recht, Ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und Ihre Daten durch uns auf jemand anderen übertragen zu lassen. Ihr jeweiliges Anliegen richten Sie bitte an:
Niedersächsisches Staatsbad Nenndorf Betriebsgesellschaft mbH
Bahnhofstraße 9
31542 Bad Nenndorf
Die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten lauten:
E-Mail: datenschutz@staatsbadnenndorf.de oder Telefon: 05723 702-0
Neben den vorgenannten Rechten haben Sie grundsätzlich das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
17. Alternative Streitbeilegung bei Verbraucherangelegenheiten
Wir sind grundsätzlich bereit, bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit Verbrauchern an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein
Website: http://www.verbraucher-schlichter.de
18. Rechtswahl und Gerichtsstand
18.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns findet deutsches Recht Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Reisende als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
18.2. Sofern es sich bei Ihnen um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag der Sitz des Staatsbades Nenndorf (Bad Nenndorf).